Handelsregister · VR 219 EU

Chronologischer Auszug

Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde Ahrensbök e.V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde Ahrensbök
e.V.

b)
Ahrensbök
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Reichert, Joachim, *XX.XX.XXXX, Ahrensbök

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Spitzner, Winfried, *XX.XX.XXXX, Lübeck
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 14.05.1953
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert
durch Beschluss vom 17.03.1983
a)
09.10.2007
Krügel
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.06.1953

Bereits bei dem
Amtsgericht
Eutin von VR
136
nach VR 219
umgeschrieben
am 14.02.1973.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Reichert, Joachim
Vorsitzender:
3.
Klüß, Jörn, *XX.XX.XXXX, Ahrensbök
a)
25.06.2008
Dammann
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Spitzner, Winfried

Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Gerlach, Stefan, *XX.XX.XXXX, Ahrensbök
a)
05.08.2013
Schuppenhauer
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gemeinde), § 6 (Vorstand) und § 9 (Auflösung und
Anfallsberechtigung) beschlossen.
§ 2 a (Mittelverwendung und Verbot der Begünstigung) wurde neue eingefügt.
a)
22.12.2014
Schuppenhauer
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2025 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gemeinde) und in § 9 (Auflösung und Anfallsberechtigung) beschlossen.
a)
28.11.2025
Schuppenhauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.