Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen: aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Mitglieder des Vorstands erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Schüller
Bad Driburg
Vorstand
Mareike Schulz
Hövelhof
Vorstand
Thomas Werks
Bielefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.12.1989
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Haushalt) und in § 9 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen. § 2 Nr. 5 a) (Zweck der Gemeinde) ist neugefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2021 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2004.
Satzung Blatt 23 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 33 bis 37 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.