Handelsregister · VR 300171
Chronologischer Auszug
Freie Christengemeinde Müllheim e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Christengemeinde Müllheim e.V. b) Müllheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und Schriftführer. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts oder deren Stellvertreter erforderlich. Für Sparbücher und Konten sind der Kassenwart oder sein Stellvertreter auch alleinvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Griebenow, Dietmar, Müllheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender und Schriftführer: Schmid, Rolf, Bad Bellingen, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Gugel, Bernd, Badenweiler | a) Verein Satzung vom 09.02.1982 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.11.2009. | a) 06.02.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.06.1982 Geänderte Satzung: AS 229 ff |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts oder deren Stellvertreter erforderlich. Für Sparbücher und Konten sind der Kassenwart oder sein Stellvertreter auch alleinvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender und Schriftführer: Schmid, Rolf, Bad Bellingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Gugel, Bernd, Badenweiler Bestellt als 1. Vorsitzender: Renz, Roland, Neuenburg am Rhein Nun bestellt als 2. Vorsitzender: Griebenow, Dietmar Christian, Müllheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Koch, Andre, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 11.11.2019 Amann | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorsitzender: Renz, Roland, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX Aus dem Register gelöscht als Kassenwart: Koch, Andre, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei Stellvertretender Vorsitzender: Griebenow, Dietmar Christian, Müllheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 04.08.2022 Mertens b) Neufassung der Satzung: Blatt 309 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.