Handelsregister · VR 300171

Chronologischer Auszug

Freie Christengemeinde Müllheim e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Christengemeinde Müllheim e.V.

b)
Müllheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Kassenwart und Schriftführer.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung und Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts
oder deren Stellvertreter erforderlich. Für Sparbücher
und Konten sind der Kassenwart oder sein Stellvertreter
auch alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Griebenow, Dietmar, Müllheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender und Schriftführer:
Schmid, Rolf, Bad Bellingen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Gugel, Bernd, Badenweiler
a)
Verein
Satzung vom 09.02.1982 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.11.2009.
a)
06.02.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
18.06.1982
Geänderte Satzung:
AS 229 ff
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung und Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts
oder deren Stellvertreter erforderlich. Für Sparbücher
und Konten sind der Kassenwart oder sein Stellvertreter
auch alleinvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender und Schriftführer:
Schmid, Rolf, Bad Bellingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Gugel, Bernd, Badenweiler
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Renz, Roland, Neuenburg am Rhein
Nun bestellt als
2. Vorsitzender:
Griebenow, Dietmar Christian, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Koch, Andre, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2019
Amann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende.

Sie vertreten jeweils einzeln.

Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung oder Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die
gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder
erforderlich, von denen einer der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende sein muss.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Vorsitzender:
Renz, Roland, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Aus dem Register gelöscht als
Kassenwart:
Koch, Andre, Neuenburg am Rhein, *XX.XX.XXXX
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt bei
Stellvertretender Vorsitzender:
Griebenow, Dietmar Christian, Müllheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.08.2022
Mertens

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 309 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.