Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Der Kassenwart ist besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB; er ist für Sparbücher und Konten allein zeichnungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Thomas Mayer
Kiel
274
Lars Jaensch
Kiel
274
Erhard Menzel
Kalübbe
274
Marion Jaensch
Kiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2014-09-18
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