Handelsregister · VR 1691

Chronologischer Auszug

Freie Christen-Gemeinde Lichtenau e.V. · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Freie Christen-Gemeinde"

b)
Lichtenau-Henglarn
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, unter ihnen mindestens ein
Vorsitzender, vertreten gemeinschaftlich. Der Vorstand
ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind nur wirksam,
wenn 2/3 der Mehrheit dafür sind.

b)
Erster Vorsitzender:
Maier, Heinrich, Lichtenau-Holtheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Friesen, Heinrich, Student, Lichtenau-Henglarn
3. Vorsitzender:
Derksen, Heinrich, Lagerarbeiter, Lichtenau
Vorstand:
Binfet, Arthur, Lichtenau-Iggenhausen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dorn, Heinrich, Lichtenau-Ebbinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.12.1994
a)
15.11.2004
Papenkordt

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.02.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.11.2004.
2a)
Freie Christen-Gemeinde Lichtenau e.V.

b)
Lichtenau
b)
Nunmehr
1. Vorsitzender:
Friesen, Heinrich, Lichtenau-Henglarn, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
2. Vorsitzender:
Maier, Heinrich, Lichtenau-Holtheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1
und 2 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
17.03.2005
Papenkordt

b)
satzungsändernder Beschluss
Blatt 27 f. des Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.