Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand bedarf zu Verfügungen über Eigentum, insbesondere Grundeigentum, des Vereins der ausdrücklichen Genehmigung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, angemessene Beträge im und den Schutz des Vereinsvermögens zu verwenden.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 3 ff.
Anmeldung Bl. 62
Anmeldung Bl. 66
Anmeldung Bl. 72
Anmeldung Blatt 78 der Akte
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Pastor als Vorsitzendem und einem stellvertretenden Vorsitzenden als Treuhänder.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 09.04.1986 zuletzt geändert am 11.10.1992
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2013 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des Namens und die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.