Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Leonard Frederick Rhein
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Marie Antonia Jakob
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Marius Florian Hörner
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Satzung vom 24.11.1998 mit mehrfachen Änderung; zuletzt geändert am 23.10.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz), 3 (Mittelverwendung) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 8 (Vorstand) und 11 (Vorstandssitzungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) und § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), in § 10 (Zuständigkeiten), in § 12 (Mitgliederversammlung), in § 15 (Wahl des:der künstlerischen Leiterin:Leiters), in § 17 (Protokollierung) und die Einfügung des § 15a (Künsterische Leitung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2020 hat die erneute Änderung der Satzung in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), in § 8 (Vereinsvorstand), in § 9 (Orchestervorstand), in § 12 (Mitgliederversammlung), in § 13 (Wahl des Vereinsvorstands), in § 14 (Wahl des Orchestervorstands) und in § 18 (Programmwahl) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.