Freiburger Stadtbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FSB)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift
Am Karlsplatz 2, 79098 Freiburg im Breisgau
Kapital
39.083.600,00 EUR
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 19
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
12.01.2023
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gegenstand des Unternehmens sind folgende Aufgaben: Errichtung, Verwaltung und Verwertung von Bauwerken, insbesondere von Wohnungen, sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängender Geschäfte oder Handlungen. Beteiligung an der Firma Freiburger Kommunalbauten GmbH, die geschäftsführende Gesellschafterin der Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG ist, sowie Betrieb und Verwaltung der von dieser KG erstellten oder anderer baulicher Anlagen. Geschäftsbesorgungen für die Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft GmbH & Co. KG und die Freiburger Kommunalbauten GmbH. Die Gesellschaft fördert und betreibt städtebauliche Erneuerung und Entwicklung als Sanierungsträger oder Entwicklungsträger gemäß den maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches. Zur Erfüllung der Aufgaben kann die Gesellschaft insbesondere städtebauliche oder strukturverbessernde Maßnahmen vorbereiten, betreuen, durchführen oder die Durchführung dieser Maßnahmen teilen. Beteiligung an der Regio Bäder GmbH. Geschäftsbesorgungen für Betriebe des Bäderwesens. Die Gesellschaft beantragt die Bestätigung als Sanierungsträger und bei Bedarf die Zulassung als Entwicklungsträger. Hier kann die Gesellschaft im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, also im Treuhandverhältnis, im eigenen Namen und eigener Rechnung, also im Unternehmensverhältnis, tätig sein. Zum Unternehmensgegenstand gehören sämtliche gesetzlich vorgesehenen Aufgaben eines Sanierungs- und Entwicklungsträgers im Sinne des BauGB sowie die weitere Umsetzung des Zweiten Kapitels des BauGB "Besonderes Städtebaurecht". Beteiligung an der Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG. Gesellschafterleistungen für die Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist befugt andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten und sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist örtlich im Gebiet der Stadt Freiburg tätig, im Verflechtungsbereich des Oberzentrums Freiburg im Rahmen von interkommunalen Absprachen; darüber hinaus im Rahmen von interkommunalen Vereinbarungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit oder für die Freiburger Kommunalbauten GmbH oder die Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG oder die Regio Bäder GmbH oder die Freiburger Stadtimmobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Seiler
Freiburg im Breisgau
Gesamtprokura zusammen mit einem Geschäftsführeroder einem anderen Prokuristen: Er ist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt und befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter der Freiburger Kommunalbauten GmbH oder der Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG oder der Regio Bäder GmbH oder der Freiburger Stadtimmobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG zu vertreten (§ 181 BGB): Prokurist(in)
Barbara Christine Mietsch
Freiburg im Breisgau
Gesamtprokura zusammen mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen: Sie ist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt und befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreterin der Freiburger Kommunalbauten GmbH (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 731) oder der Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 2586) oder der Regio Bäder GmbH (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 7681) oder der Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 703055) oder der Freiburger Stadtimmobilien Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 709081) zu vertreten (§ 181 BGB): Geschäftsführer(in)
Magdalena Szablewska
München
Geschäftsführer(in)
Matthias Müller
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.1919 mit Änderung vom 15.12.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gegenstand), 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Mitgliedschaft), 11 (Vorsitz im Aufsichtsrat), 12 (Geschäftsordnung des Aufsichtsrats/Ausschüsse) und 18 (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gegenstand), 6 (Geschäftsführer), 7 (Organe der Gesellschaft), 8 (Geschäftsführung), 9 (Vertretung), 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Mitgliedschaft), 11 (Vorsitz im Aufsichtsrat), 12 (Geschäftsordnung des Aufsichtsrats/Ausschüsse), 13 (Aufsichtsratssitzung, Beschlussfassung, Ausführung von Beschlüssen), 14 (Niederschrift von Beschlüssen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse), 16 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 17 (Gesellschafterversammlung) und 18 (Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Mitgliedschaft) und § 11 (Vorsitz im Aufsichtsrat) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 26.02.1919
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 111 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.