Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertetenden Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist für Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 1.000,00 EUR nicht übersteigen, vertretungsberechtgt. Für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Plankert
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Janek David Spaderna
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Maja Grimm
Denzlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.10.2015 mit Änderung vom 20.01.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), in § 5 (Mitgliedsbeiträge) und in § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand), in § 8 (Aufgaben des Vorstandes), in § 8 a (Aufwendungsersatz) und in § 13 (Kassenprüfer) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2025 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Kassenprüfer) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 25 ff
Satzung: S. 73ff.
Satzung: S. 111ff.
Geänderte Satzung AS. 343 ff.
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