Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens ( 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) und mildtätiger Zwecke ( 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten und in diesem Bezug die Entwicklung und Führung von integrativen Betrieben, insbesondere solchen mit dienstleistender Prägung. 2. Die Gesellschaft Ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassung zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ansgar Werner Heinrich Seidel
Warendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; § 12 ist ergänzt worden.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital + Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr eine Änderung des Gegenstand des Unternehmens, in § 3 (Gemeinnützigkeit) und in § 8 (Auflösung) beschlossen. § 9 wurde ersatzlos gestrichen. § 10 (Veröffentlichung) wurde zu § 9, § 11 (Geltung des Gesetzes) wurde zu § 10 und § 12 wurde zu § 11.