Handelsregister · GnR 2510

Chronologischer Auszug

FrauenWohnen e.G. 1. Frauen Wohn- und Baugenossenschaft München · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FrauenWohnen e.G. 1. Frauen Wohn- und
Baugenossenschaft München

b)
München

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist eine
gute, sichere und sozial verantwortbare,
wirtschaftliche Wohnungsversorgung der
Mitfrauen der Genossenschaft.
Insbesondere fördert die
Genossenschaft gemeinschaftliches und
selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft
gesicherten Verhältnissen. 2. Die
Genossenschaft erstellt, übernimmt oder
erwirbt dazu Gebäude bzw. Wohnungen,
um sie für ihre Mitfrauen herzustellen,
instandzusetzen oder zu modernisieren
und zu verwalten. 3. Die Wohnungen
sollen in erster Linie frauengerecht, altenund kindergerecht, sowie preisgünstig
und umweltverträglich geplant und
gebaut werden. 4. Die Genossenschaft
kann zur Ergänzung der wohnlichen
Versorgung ihrer Mitfrauen
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen. Daneben
kann sie die Errichtung von
Wohnungsbauten sowie die in Satz 1
genannten Bauten betreuen und fremde
Wohnungen bewirtschaften. 5. Die
Liegenschaften der Genossenschaft sind
jeder spekulativen Verwendung
dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf
einzelner Häuser oder Wohnungen ist
ausnahmslos unter sichernden Auflagen
zulässig. Er bedarf der mit seiner
Mehrheit von drei Vierteln
beschlossenen Zustimmung der
Mitfrauenversammlung. Der
Verkaufspreis für Bauten, die weiterhin
für Wohnzwecke bestimmt sind, soll in
einem angemessenen Verhältnis zu den
Anlagekosten und der seit der Erstellung
eingetretenen Teuerung stehen. Die
vorstehenden Bedingungen gelten
sinngemäß auch für die Einräumung
eines Erbbaurechts an überbauten
Grundstücken.
Keine Nachschußpflichta)
Die Genossenschaft wird durch
mindestens zwei Vorstandsfrauen
vertreten.

b)
Vorstand:
Balden, Ruth, Architektin, München
Vorstand:
Syed, Erika, Icking, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Yurtdas, Barbara, München,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Statut vom 01.03.1998 zuletzt geändert am
06.05.2000

b)
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma
in der Süddeutschen Zeitung, mit Ausnahme
des Jahresabschlusses; dieser wird in der
"Zeitschrift der Wohnungswirtschaft Bayern"
dem Organ des Verbandes bayerischer
Wohnungsunternehmen
(Baugenossenschaften und -gesellschaften)
e.V. München veröffentlicht.
a)
13.03.2002
Ranz

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.11.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Statut Bl. 3 So.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Syed, Erika, Icking, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Bischoff, Anette, München,
*XX.XX.XXXX
a)
18.06.2002
Negele
3a)
Die Generalversammlung vom 29.03.2003 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: § 22 (Vorstand).
a)
07.07.2003
Brummer

b)
Protokoll Bl. 21 SB
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Balden, Ruth, Architektin, München
Bestellt:
Vorstand:
Gerner, Elisabeth, München,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Prommersberger, Sabina, München,
*XX.XX.XXXX
a)
03.06.2004
Legath
5a)
02.12.2005
Legath

b)
Datum der Ersteintragung von
Amts wegen berichtigt:
Tag der ersten Eintragung:
10.11.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Statut Bl. 3 So.
6a)
Die Mitfrauenversammlung vom 04.06.2005
mit Nachtrag vom 16.10.2005 hat die
Neufassung des Statuts beschlossen.
a)
11.01.2006
Legath

b)
Satzung Bl. 35 bl
Nachtrag Bl. 32 bl
7b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Yurtdas, Barbara, München,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Kühnel, Cornelia, München,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 06.05.2006 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden die §§ 12
(Auseinandersetzung) und 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).
a)
21.07.2006
Legath

b)
Prot. Bl. 39 bl.
8b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bischoff, Anette, München,
*XX.XX.XXXX
a)
04.07.2007
Baier
9a)
Die Generalversammlung vom 12.06.2010 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 4 (Erwerb der
Mitfrauenschaft), 6 (Beendigung der
Mitfrauenschaft), 7 (Kündigung der
Mitfrauenschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss einer
Mitfrau), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte
der Mitfrauen), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung freiwillig
übernommener Anteile), 22 (Vorstand), 25
(Aufsichtsrat), 26 (Aufgaben des
Aufsichtsrats), 28 (Sitzungen des
Aufsichtsrats), 29 (Gemeinsame Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 32
(Einberufung der Mitfrauenversammlung), 35
(Zuständigkeit der Mitfrauenversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 43
(Bekanntmachungen) und 45 (Auflösung). §
31 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsfrauen und
Aufsichtsrätinnen) ist neu eingefügt. Ab § 31
wurden die Satzungsvorschriften neu
durchnummeriert.
a)
19.01.2012
Lauktien
10c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Zweck der Genossenschaft ist eine
gute, sichere und sozial verantwortbare,
wirtschaftliche Wohnungsversorgung der
Mitfrauen der Genossenschaft.
Insbesondere fördert die
Genossenschaft gemeinschaftliches und
selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft
gesicherten Verhältnissen. 2. Die
Genossenschaft erstellt, übernimmt oder
erwirbt dazu Gebäude bzw. Wohnungen,
um sie für ihre Mitfrauen herzustellen,
instandzusetzen oder zu modernisieren
und zu verwalten. 3. Die Wohnungen
sollen in erster Linie frauengerecht, altenund kindergerecht, sowie preisgünstig,
umweltverträglich und autoreduziert
geplant und gebaut werden. 4. Die
Genossenschaft kann zur Ergänzung der
wohnlichen Versorgung ihrer Mitfrauen
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen. Daneben
kann sie die Errichtung von
Wohnungsbauten sowie die in Satz 1
genannten Bauten betreuen und fremde
Wohnungen bewirtschaften. 5. Die
Liegenschaften der Genossenschaft sind
jeder spekulativen Verwendung
dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf
einzelner Häuser oder Wohnungen ist
ausnahmslos unter sichernden Auflagen
zulässig. Er bedarf der mit einer Mehrheit
von drei Vierteln beschlossenen
Zustimmung der Mitfrauenversammlung.
a)
Die Generalversammlung vom 12.05.2012 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: § 2 (Gegenstand der
Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
freiwillig übernommener Anteile), § 29
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 41
(Rücklagen) und § 42 (Gewinnverwendung).
a)
30.10.2012
Kiefer
11a)
Die Generalversammlung vom 04.05.2013 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde § 7 (Kündigung der
Mitfrauenschaft).
a)
15.11.2013
Kiefer

b)
Satzung Bl. 42 SB;
12b)
Bestellt:
Vorstand:
Weber, Sabine, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kühnel, Cornelia, München,
*XX.XX.XXXX
a)
15.09.2016
Fuchs
13a)
Die Generalversammlung vom 19.06.2023 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.01.2024
Dachl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.