Handelsregister · VR 577

Registerinformationen

FrauenWerk Stein e.V. · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FrauenWerk Stein e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Stein b. Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 577
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
30.07.2024
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sylvia Bogenreuther

Dietenhofen

Vorstand

Julia Rodin

Fürth

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Protokoll Bl. 126 SB;
  • Protokoll Bl. 132 f. SB;
  • Protokoll Bl. 149-156 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 166-170R SB.

Satzung

  • Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2014 hat die Änderung des § 9 (Kuratorium) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Verbandszugehörigkeit, Geschäftsjahr), § 2 (Zwecke und Aufgaben des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft) und § 11 (Aufgaben des Kuratoriums) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2023 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Verbandszugehörigkeit, Geschäftsjahr), 2 (Zwecke und Aufgaben des Vereins), 3 (Steuerbegünstigte Zwecke), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 11 (Kuratorium), 12 (Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums), 13 (Aufgaben des Kuratoriums), 14 (Vorstand), 16 (Satzungsänderungen), 17 (Veränderung des Vereinszwecks oder Auflösung des Vereins) und 18 (Inkrafttreten) sowie die Hinzufügung der §§ 5 (Fördermitgliedschaft), 8 Begünstigungsverbot, (pauschalisierter) Aufwendungsersatz, Vorstandsvergütung) und 15 (Aufgaben des Vorstands) und Änderung der Nummerrierung der übrigen §§ der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens einer, höchstens zwei Personen. Besteht der Vorstand aus zwei Personen, so wird die eine als 1., die andere als 2. Vereinsvorsitzende berzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.