Handelsregister · VR 4882
Chronologischer Auszug
Frauenverein Nächst Neuendorf e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Frauenverein Nächst-Neuendorf e.V." b) Nächst Neuendorf | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Timm, Gudrun, *XX.XX.XXXX, Nächst Neuendorf 1. Stellvertretender Vorsitzender: 2. Keidat, Ramona, *XX.XX.XXXX, Nächst Neuendorf | a) eingetragener Verein Satzung vom: 28.11.1997 zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.05.1998 | a) 15.11.2006 Kiewald b) Tag der ersten Eintragung: 26.02.1998 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Zossen, VR 410 getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck) beschlossen. | a) 12.06.2012 Jaap b) Satzung Bl. 50-52 | ||
| 3 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Frauenverein Nächst Neuendorf e.V. b) Die Eintragung betreffend den Sitz nach Gemeindegebietsreform ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Zossen | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Timm, Gudrun 1. Vorsitzender: 3. Böcker, Heidi, *XX.XX.XXXX, Zossen OT Nächst Neuendorf | a) 22.07.2019 Jaap | |
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 3. Böcker, Heidi Vorsitzende: 4. Jänicke, Dana, *XX.XX.XXXX, Zossen | a) 25.06.2021 Jaap |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.