Handelsregister · VR 300005

Chronologischer Auszug

Frauenverein Feldberg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Frauenverein Feldberg e.V.

b)
Müllheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der
ersten Vorsitzenden und der zweiten Vorsitzenden.
Beide vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Erste Vorsitzende:
Brucker, Melanie Manuela, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Zweite Vorsitzende:
Denzer, Margit, Müllheim
a)
Verein
Satzung vom 02.01.1949 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 09.03.1999.
a)
10.02.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
25.04.1949
Satzung:
AS 181 ff.
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
Zweite Vorsitzende:
Denzer, Margit, geb. Klucker, Müllheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und § 6 (Vorstand) beschlossen.
a)
10.11.2016
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 245 ff.

Satzung:
AS. 269 ff.
3b)
Nicht mehr Zweite Vorsitzende; nun gewählt als
Erste Vorsitzende:
Denzer, Margit, geb. Klucker, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Zweite Vorsitzende:
Sehringer, Jutta, geb. Knobel, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erste Vorsitzende:
Brucker, Melanie Manuela, Müllheim, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2017
Volkmer
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1.
Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vorstand), § 8 (Auflösen
des Vereins) und § 9, jetzt § 11 (Inkrafttreten), sowie durch Einfügen eines neuen § 9
(Aufwandsentschädigungen) und eines neuen § 10 (Datenschutzerklärung) beschlossen.
a)
07.04.2021
Volkmer
b)
Änderungsbeschluss:
AS. 367 ff./397 ff.

Satzung:
AS. 387 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.