Handelsregister · VR 216 GE

Chronologischer Auszug

Fraueninitiative e. V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fraueninitiative Geesthacht

b)
Geesthacht
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.

b)
1. Vorsitzende:

1.
Argubi-Siewers, Annemarie, Geesthacht

Stellvertretende Vorsitzende:

2.
Halaftris, Irene, *XX.XX.XXXX, Geesthacht
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.05.1991
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert
durch Beschluss vom 23.01.2002
a)
13.12.2006
Dammann
b)
Tag der ersten Eintragung:
03.11.1993

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Fraueninitiative e. V.
b)
Änderung zu Nr. 2:
Stellvertretende Vorsitzende:
Halaftris-Grube, Irene, *XX.XX.XXXX, Geesthacht
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz)
beschlossen.
a)
18.12.2006
Raekow
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
a)
22.12.2010
Graf
4b)
Sitz/Niederlassung:
Lauenburg
a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1.
Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Erbwerb, zum Verkauf und zur Belastung von
Grundstücken und zu allen Verfügungen über Grundstücke ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Aufnahme eines Kredites von mehr als
50.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Änderung zu Nr. 1:
Ergänzung des Geburtsnamens und des Geburtsdatums
1. Vorsitzende:

Argubi-Siewers, Annemarie, geb. Beeck, *XX.XX.XXXX,
Geesthacht
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
3.
Loewe, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Grande

Führung der laufenden und neuen Geschäfte als Geschäftsführerin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2019 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
in § 1 (Sitz).
a)
15.03.2022
Schuppenhauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.