Handelsregister · VR 216 GE
Chronologischer Auszug
Fraueninitiative e. V. · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fraueninitiative Geesthacht b) Geesthacht | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. b) 1. Vorsitzende: 1. Argubi-Siewers, Annemarie, Geesthacht Stellvertretende Vorsitzende: 2. Halaftris, Irene, *XX.XX.XXXX, Geesthacht | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 23.05.1991 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.01.2002 | a) 13.12.2006 Dammann b) Tag der ersten Eintragung: 03.11.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Fraueninitiative e. V. | b) Änderung zu Nr. 2: Stellvertretende Vorsitzende: Halaftris-Grube, Irene, *XX.XX.XXXX, Geesthacht | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) beschlossen. | a) 18.12.2006 Raekow |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen. | a) 22.12.2010 Graf | ||
| 4 | b) Sitz/Niederlassung: Lauenburg | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum Erbwerb, zum Verkauf und zur Belastung von Grundstücken und zu allen Verfügungen über Grundstücke ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 50.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Änderung zu Nr. 1: Ergänzung des Geburtsnamens und des Geburtsdatums 1. Vorsitzende: Argubi-Siewers, Annemarie, geb. Beeck, *XX.XX.XXXX, Geesthacht Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: 3. Loewe, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Grande Führung der laufenden und neuen Geschäfte als Geschäftsführerin | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2019 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Sitz). | a) 15.03.2022 Schuppenhauer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.