Handelsregister · VR 33190

Chronologischer Auszug

Frauenchor "Harmonie" e. V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Frauenchor "Harmonie" e. V.

b)
Wulfen/Anhalt
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
die Stellvertreterin und die Finanzverwalterin. Alle
Vorstandsmitglieder sein gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Wüstenhagen, Annelies, Wulfen
Stellvertreterin:
Thetmann, Anita, Bernburg, *XX.XX.XXXX
Finanzverwalterin:
Kaufmann, Annemarie, Zabitz
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.03.1991 zuletzt geändert am 10.11.2005
a)
10.05.2007
Lang

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.12.1993.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Köthen, VR 190) getreten.
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter die
Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam.

b)
Bestellt:
Vorsitzende:
Lüer, Elke Margret, Bernburg (Saale), *XX.XX.XXXX
Bestellt:
stellvertr. Vorsitzende:
Faldix, Christa, Osternienburger Land, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Neukamp, Sandra, Osternienburger Land OT Diebzig,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Bringezu, Gudrun, Osternienburger Land, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzende:
Wüstenhagen, Annelies, Wulfen
Ausgeschieden:
Stellvertreterin:
Thetmann, Anita, Bernburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Finanzverwalterin:
Kaufmann, Annemarie, Zabitz
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2005 hat die Änderung des § 5 (Vorstand) der
Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
19.09.2022
Köhn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.