Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der ordentlichen Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag.
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 7
Blatt 78 ff.
Blatt 97 ff Reg.A.
Blatt 129 ff
Blatt 152 ff
Satzung
Satzung vom 21.01.1978
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2003 hat die Änderung und Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2006 hat die Änderung der Satzung in den § 3 ( Zweck ) und § 8 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.