Handelsregister · HRB 7744
Chronologischer Auszug
Franz Vogt & Sohn Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Franz Vogt & Sohn Verwaltungs-GmbH b) Finnentrop c) Die Beteiligung an der unter der Firma "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co.KG" mit dem Sitz in Finnentrop zu errichtenden Kommanditgesellschaft sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung dieser Kommanditgesellschaft unter der Firma "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co.KG" bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Gegenstand der " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co.KG" ist der Betrieb eines Baugeschäfts (Maurer-, Betonbauer- ,Fliesenleger-und Stuckateurbetrieb). Zum Zwecke des vorgenannten Unternehmensgegenstandes ist die "Franz Vogt & Sohn Inh. Bernd Vogt e.K. in die " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co.KG" eingebracht worden, die Einzelfirma war bisher im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HR A 6822 eingetragen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. | 25.000,00 EUR | b) Geschäftsführer: Vogt, Bernd, Finnentrop, *XX.XX.XXXX Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Der Gesellschaftsvertrag wurde am 13. Dezember 2004 festgestellt. | a) 26.12.2004 Dr. Beyerle b) Gesellschaftsvertrag Bl. 8 ff. Sonderband | |
| 2 | c) 1. Die Beteiligung an der unter der Firma " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Finnentrop zu errichtenden Kommanditgesellschaft sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung dieser Kommanditgesellschaft unter der Firma " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Gegenstand der " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" ist der Betrieb eines Baugeschäfts (Maurer-, Betonbauer-, Fliesenleger- und Stukkateubetrieb). Zum Zwecke des vorgenannten Unternehmensgegenstandes ist die "Franz Vogt & Sohn Inh. Bernd Vogt e.K. in die " Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" eingebracht worden, die Einzelfirma war bisher im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HR A 6822 eingetragen. 2. Der Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an der unter der Firma "Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bauund Stukkateurbetrieb GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Finnentrop zu errichtenden Kommanditgesellschaft sowie die Geschäftsführung und die Vertretung dieser Kommanditgesellschaft unter der Firma " Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bauund Stukkateurbetrieb GmbH & Co. KG" bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Gegenstand der " Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bau- und Stukkateurbetrieb GmbH & Co. KG" ist die Tätigkeit als Bauträger i.S.d.§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 a GewO., demnach auch die Errichtung von schlüsselfertigen Bauten und die Durchführung von Stukkateurarbeiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 20.04.2007 Bast | |||
| 3 | c) 1. Die Beteiligung an der unter der Firma "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Finnentrop zu errichtenden Kommanditgesellschaft sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung dieser Kommanditgesellschaft unter der Firma "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Gegenstand der "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" ist der Betrieb eines Baugeschäfts (Maurer-, Betonbauer-, Fliesenleger- und Stukkateurbetrieb). Zum Zwecke des vorgenannten Unternehmensgegenstandes ist die "Franz Vogt & Sohn Inh. Bernd Vogt e.K." in die "Franz Vogt & Sohn GmbH & Co. KG" eingebracht worden, die Einzelfirma war bisher im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HR A 6822 eingetragen. 2. Der Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an der unter der Firma "Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bau GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Finnentrop zu errichtenden Kommanditgesellschaft sowie die Geschäftsführung und die Vertretung dieser Kommanditgesellschaft unter der Firma "Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bau GmbH & Co. KG" bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Gegenstand der "Franz Vogt & Sohn Schlüsselfertig-Bau GmbH & Co. KG" ist die Tätigkeit als Bauträger i.S.d.§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 a GewO., demnach auch die Errichtung von schlüsselfertigen Bauten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23. April 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.06.2007 Bast | |||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Zum Greffling 5, 57413 Finnentrop | a) 13.08.2010 Jansohn | ||||
| 5 | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) 28.02.2018 Vöckel b) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzend zu Eintragung Nr. 1 nachgetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.