Handelsregister · HRB 7507
Chronologischer Auszug
Franz Kock Entwicklungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Franz Kock Entwicklungsgesellschaft mbH b) Steinfurt c) Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften, insbesondere in der I-Kost GmbH & Co. KG, Steinfurt. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind sie nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen. b) Bestellt als Geschäftsführer: Kock, Franz Johannes, Münster, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2006 mit Änderung vom 12.12.2006. | a) 20.12.2006 Winnemöller b) Beschluss Bl. 5-10, 12- 17 des Sonderbandes | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kirchplatz 4, 48565 Steinfurt | a) 14.04.2010 Pawlenko |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.