Handelsregister · VR 970

Chronologischer Auszug

Franz - Hitze - Haus e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Franz - Hitze - Haus e.V.

b)
Darmstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei Anwesenheit von drei Mitgliedern des
Gesamtvorstandes ist der Vorstand beschlussfähig. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.
Vorsitzenden. Für die im § 6 Ziff. 6 aufgeführten
Angelegenheiten ist 3/4 Stimmenmehrheit des
Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
2. Vorsitzender:
Dr. Börner, Hans, Diplom-Ingenieur, Springe
1. Vorsitzender:
Prof. Dr. Lorek, Werner, Ingenieur, Darmstadt
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.1961 zuletzt geändert am 17.06.1990
a)
03.05.2006
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.10.1961
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 84 ff.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Prof. Dr. Lorek, Werner, Darmstadt
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Dr. Börner, Hans, Springe
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Lenz, Ingo, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Fischer, Matthias, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2010
Andres

b)
Anmeldung Blatt 98-102
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Fischer, Matthias, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Seng, Christoph, Dieburg, *XX.XX.XXXX
a)
01.10.2014
Pullmann

b)
Fall 3

Anmeldung Blatt 106 - 113 der
Akte
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Vorstand) beschlossen.
a)
25.04.2016
Petry

b)
Fall 4
Protokoll Blatt 117
5a)
Zu Grundstücksverkäufen benötigt der Vorstand die
Zustimmung der Mitgliederversammlung sowie des
Vorstandes des Hausbauvereins UNITAS e.V., Bonn.
Zur Beendigung der Mitgliedschaft des Vereins im
Hausbau UNITAS e.V., Bonn ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6
(Vorstand), 7 (Mitgliederversammlung) und 8 (Satzungsänderungen, Auflösung)
beschlossen.
a)
03.08.2017
Petry

b)
Fall 5
Protokoll Blatt 130 ff.
6b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Seng, Christoph, Dieburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Blessing, Robert Alwin, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
29.03.2018
Petry

b)
Fall 6
7b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lenz, Ingo, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Blessing, Robert Alwin, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kaiser, Georg, Griesheim, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2021
Thorke

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.