Handelsregister · HRB 14128

Chronologischer Auszug

Franz Groß-Bölting Bauunternehmung GmbH · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Franz Groß-Bölting Bauunternehmung
GmbH

b)
Borken-Rhedebrügge
Geschäftsanschrift:
Bollenbergweg 24, 46325 Borken-
Rhedebrügge

c)
Die Ausführung von Bauarbeiten,
insbesondere im Bereich Hochbauten
(Errichtung von Ein- und
Mehrfamilienhäusern) und aller damit
verbundenen Gewerke im Baubereich.
25.000,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Groß-Bölting, Franz, Borken-Rhedebrügge,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2012
a)
16.10.2012
Schneider
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
(Geschäftsführung), § 11 (Gesellschafterversammlungen)
und § 12 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
a)
05.08.2016
Jansen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.