(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastrukur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anton Alois Schmitt
Frankfurt am Main
Vorstand
Martin Alfred Josef Herda
Frankfurt am Main
Vorstand
Jürgen Gerecke
Frankfurt am Main
Prokurist(in)
Stephan Gutsch
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1919 zuletzt geändert am 20.06.1998
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in §§ 3, 4, 5, 7, 8, 11, 13, 17, 21 bis 25, 28, 33 und 44 beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.03.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in §§ 4, 5, 7, 8, 12, 13, 14, 16, 17, 19, 22, 26, 28, 30, 33, 35, 38, 41 und 44 beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2010 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 bis 4, 7, 8, 12, 17, 21. 22, 24, 27, 31, 34, 36, 44 und 45 beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 29.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 23 (2) b (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes) und 24 (2) (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statutänderung Blatt 172-176 Sonderband
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Fall 16
Fall 19
Fall 20
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Fall 29
Fall 30
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.