Handelsregister · HRB 43509
Chronologischer Auszug
Frankfurter Bleaching- & Prophylaxe Studio GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Frankfurter Bleaching- & Prophylaxe Studio GmbH b) Offenbach am Main c) Betrieb eines Bleaching- & Prophylaxe Studios | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Adis, Mintaha, Gießen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75273) nach Offenbach am Main und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) beschlossen. | a) 24.07.2008 Herrmann | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 55, 63067 Offenbach am Main | a) 12.02.2018 Schreiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.