Handelsregister · HRB 8197

Chronologischer Auszug

Frank und Frei Bau GmbH · Amtsgericht Friedberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Frank und Frei Bau GmbH

b)
Bad Nauheim
Geschäftsanschrift:
Brunnenweg 9a, 61231 Bad Nauheim

c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
Ingenieurleistungen und Bauplanung im
Hochbau sowie alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Müller, Frank, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2014

b)
Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der
Ingenieurgesellschaft Müller mbH mit Sitz in Schöneck
(Amtsgericht Hanau, HRB 4896) nach Maßgabe des
Spaltungsplanes vom 17.12.2014 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
selben Tag.

Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register
des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
a)
09.10.2015
Webersinke

b)
Fall 1
2b)
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2015 wirksam
geworden.
a)
22.10.2015
Heid

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.