Handelsregister · HRB 735733
Chronologischer Auszug
Frank Müller Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Frank Müller Verwaltungsgesellschaft mbH b) Owen Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 18 B, 73277 Owen c) Die Geschäftsführung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen in der Modebranche | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Müller, Frank, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Müller, Andrea-Christine, geb. Heller, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2010. | a) 06.12.2010 Berlinghof |
| 2 | Einzelprokura: Vogt, Uwe, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2011 Maurer | ||||
| 3 | Prokura erloschen: Vogt, Uwe, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX | a) 18.10.2011 Maurer | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.08.2020 (13 IN 293/20) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 13.08.2020 Sturm | ||||
| 5 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.11.2020 (13 IN 293/20) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 15.12.2020 Sturm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.