Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17. 06.2004, Az.: 530 IN 1529/04, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft als Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Freitext
Kommanditist(en):
Tag der ersten Eintragung: 05.03.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel 65 EGHGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.