Handelsregister · HRB 3161 PI
Chronologischer Auszug
Frank + Frank Factory Supply GmbH · Amtsgericht Pinneberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Frank + Frank Factory Supply GmbH b) Pinneberg c) Der Handel mit sowie die Lieferung und Ausfuhr von pharmazeutischen Rohmaterialien und Maschinen, Werkzeugen, Ersatzteilen, Maschinen für die Verpackungsindustrie, die Metall- und Holzbearbeitung und den allgemeinen Fabrikbedarf. Ebenfalls zum Aufgabenbereich der Gesellschaft gehört: Spedition und Vermittlung von Handelsgeschäften mit nicht genehmigungspflichtigen Waren. | 50.000,00 DM | b) Geschäftsführer: 1. Frank, Horst Wilhelm Udo, Kaufmann, Pinneberg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.1991 mit Änderung vom 07.02.1992 | a) 01.06.2006 Baumann b) Tag der ersten Eintragung 23.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Hogenkamp 30 b, 25421 Pinneberg | a) 12.07.2010 Gallo |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.