Fränkische Fleisch- und Wurstspezialitäten Friedrich Wörlein Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Pappenheim - Bieswang
Geschäftsanschrift
Am Solnhofer Weg 3, 91788 Pappenheim-Bieswang
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 2682
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
23.10.2013
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften. Die Gesellschaft ist als Komplementärin der Fränkische Fleisch- und Wurst Spezialitäten Friedrich Wörlein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pappenheim, Ortsteil Bieswang, berufen und führt deren Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Friedrich Wörlein
Pappenheim - Bieswang
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Fritz Wörlein
Pappenheim-Bieswang
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.