Handelsregister · VR 732

Registerinformationen

Fränkische Akademie für Sprache und Kommunikation und für berufliche Fortbildung e.V. · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Fränkische Akademie für Sprache und Kommunikation und für berufliche Fortbildung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Fürth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 732
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
17.10.2016
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Hirsch

Abenberg

Vorstand

Gottwald Dötzer

Neuendettelsau

Vorstand

Dieter Schmitt

Fürth

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.01.1984 zuletzt geändert am 14.03.1992
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2009 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2014 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Verein) und 13 (Liquidation und Anfallberechtigte) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 3 (Entstehen der Mitgliedschaft), 4(Ende der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 8 (Vorstand), 9 (Ehrenvorsitzender), 11 (Beurkundung der Beschlüsse) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.03.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Protokoll Bl. 81 ff SB;
  • Protokoll Bl. 90 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 96 SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und den beiden 2. Vorsitzenden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.