Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
James Edward Albright Jr.
Schwabach
Vorstand
Jutta Mißbach
Nürnberg
Vorstand
Günter Distler
Feucht
Vorstand
Leo Söllner
Ansbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Ende der Mitgliedschaft), 14 (Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder) der Satzung und die Änderung der Beitragsordnung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2019 hat die Änderung der §§ 6 Ziffer 4. (Ende der Mitgliedschaft), 9 Ziffer 5. (Amtszeit des Vorstandes), 10 Ziffer 1. (Künstlerischer Beirat), 12 Ziffern 1. und 3. (Versammlung der aktiven Mitglieder), 14 Ziffer 2. (Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder) der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde in § 10 um Ziffer 6. (Ernennung der Projekt-Teams) und in § 13 um Ziffer 1. lit. I) (Wahl des künstlerischen Beirats) ergänzt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Künstlerischen Geschäftsführer. Die Mitgliederversammlung kann ein viertes Vorstandsmitglied mit der Funktion eines Schriftführers oder Beisitzers wählen.