Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Leiter der Filmgruppe, der Schriftführer, der Kassier und der Jugendleiter. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über DM 2.000,00 pro Geschäftsjahr und für Grundstücksgeschäfte ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Hofmann
Viernheim
Vorstand
Klaus Seitz
Neulußheim
Vorstand
Peter Ernst Seitz
Mannheim
Vorstand
Inge Kopplin
Mannheim
Vorstand
Dietrich Schmidt
Hockenheim
Vorstand
Christoph Gerhard Ulrich Wagner
Reilingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1983 in Neufassung vom 04.04.2000.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.07.1983
Satzung: Band 1 AG Schwetzingen Bl. 97ff
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