Der Vorstand im Sinne setzt sich zusammen aus drei gewählten und zwei vom Kirchenvorstand der Stifts-Kirchengemeinde benannten Mitgliedern. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in und zwei Beisitzern / Beisitzerinnen. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 2 Mitglieder des Vorstandes, von denen einer der/die 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. Der/Die Vorsitzende ist berechtigt, alleine den Verein nach außen zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstandsvorsitzende(r)
Alexander Voigt
Wunstorf
Vorstand
Elke-Helma Rothämel
Isernhagen
Vorstand
Franziska Oberheide
Wunstorf
Vorstand
Joachim Süß
Wunstorf
Vorstand
Friedrich Wilhelm Espeter
Wunstorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vereinsorgane), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Beschluss Blatt 98-101 der Akten
Beschluss Blatt 123 der Akten
Satzung Blatt 130-133 der Akten
Fall 9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.