- Als Finanzdienstleistung (en) die - Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG), - Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) - Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) - Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG) zu erbringen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. - Vermittlung von Versicherungen, - die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen, Die Gesellschaft darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Dirsch
Spalt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Alexander Otto Stengel
Spalt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.08.2003 mit Nachtrag vom 08.12.2003.
Auf Grund der in der Satzung vom 20.08.2003 mit Nachtrag vom 08.12.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 15.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.12.2004 ist die Satzung in §§ 6 (Grundkapital) und 7 Abs. 8 (Aktien) geändert. Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.12.2012 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.10.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz) und 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 9 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.12.2024 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2003 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (2025/I) und die Änderung der §§ 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 Abs. 8 (Aktien) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 31 ff. SB;
Eintragung laufende Nr. 1 von Amts wegen berichtigt
Satzung Bl. 57 ff. SB; Beschlüsse Bl. 44 ff. SB;
Beschluss Bl. 68 SB;
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.12.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 06.12.2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.