Handelsregister · VR 211716
Historischer Auszug
Fortbildungsverein der Kreisärzteschaft e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Esslingen
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
1
2
1
a)
Fortbildungsverein
der
Kreisärzteschaft
e.V.
b)
Esslingen
a.N.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
3
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Vorstand
im
Sinne
des
8
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
und
der
stellvertretende
Vorsitzende.
Jedes
Vorstandsmitglied
ist
einzelvertretungsbe-
rechtigt.
b)
Dr.
Rainer
Palme,
Deizisau,
geboren
am
28.
Juli
1944
-
Vorsitzender
-
Dr.
Wolfgang
Sperber,
Aichwald,
geboren
am
26.
April
1950
-
stellvertretender
Vorsitzender
-
a)
Rechtsfähiger
Verein.
Die
Satzung
ist
am
27.
Oktober
2005
errichtet.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Esslingen
am
Neckar
wurde
die
Kennziffer
21
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
1716
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
5
a)
07.
Dezember
2006
-
Knapp
-
b)
Eintragungsver-
fügung
BI.
18
Satzung
Bl.
16/17
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Blatt
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
Tr
VE
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.