Handelsregister · HRB 68558

Chronologischer Auszug

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fortbildungsakademie der Wirtschaft
(FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Falkenburgstraße 12, 50935 Köln
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
Fortbildungsakademie der Wirtschaft
(FAW) Gemeinnützige Gesellschaft mbH,
19217 Rehna,
Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217
Rehna

c)
1. Der Satzungszweck ist die Förderung der
beruflichen und fachlichen Bildung von
Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe
ist dabei vor allem die Schulung
arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit
bedrohter Personen im Auftrag und in
Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für
Arbeit, den Landes- und Bundesministerien,
Sozialversicherungsträgern,
Bezirksregierungen. kommunalen
Verwaltungen und anderen öffentlichen
Einrichtungen und Betrieben, sowie die
berufliche, wirtschaftliche und soziale
Reintegration von Arbeitslosen im Sinne
von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck
ist die Förderung der beruflichen und
sozialen Integration von Menschen in
beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen
Problemlagen, vorzugsweise durch die
Erbringung von Leistungen, die sich
gemeinnützigkeitsrechtlich unter die
Begriffe Förderung der Bildung und
Erziehung, Altenhilfe, öffentliches
Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen
im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.1 und 2 AO
einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne
des SGB VIII und die Förderung der
Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei,
durch ein breit gefächertes Angebot einen
Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die
der vorstehenden Zielsetzung
entsprechenden Projekte und Einrichtungen
- mit Ausnahme derer im Bereich der
Förderung der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe - werden insbesondere
im Auftrag und in Zusammenarbeit mit
privaten und öffentlichen
Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen
Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen,
Landes- und Bundesministerien,
Sozialversicherungsträgern sowie
Stiftungen geplant und betrieben. Die
Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden
vorzugsweise durch
Beteiligungsgesellschaften, die als
Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig
werden, wahrgenommen. 3. Bei der
beruflichen Fortbildung und Umschulung
sowie anderen Hilfen für arbeitslose
Personen stehen neben der fachlichen
Schulung auch erzieherische Maßnahmen
im Vordergrund, die die Motivation sowie
die Vermittlungsbereitschaft und
Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen
stärken sollen. Diese erzieherischen
Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche
Eingliederung beziehungsweise
Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht
nur formal sicherzustellen, sondern durch
nachhaltige erzieherische Methoden der
Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens,
insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu
dienen und damit die dauerhafte
Eingliederung beziehungsweise
Wiedereingliederung zu erreichen.
Zielsetzung ist hierbei insbesondere die
Entwicklung eines effizienten und
effektiven Seminar- und
Maßnahmenangebots für öffentliche und
private Auftraggeber, das geeignet ist, den
Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche
Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern
und auf diesem Weg einen Beitrag zur
Sicherung des sozialen und
wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im
Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1
dieses Gesellschaftsvertrages führt die
Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur
beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
von Mitarbeitern und Führungskräften der
Wirtschaft und deren Verbände durch.
Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit
Bedrohte sowie sonstige, sich in einer
persönlichen oder wirtschaftlichen
Problemlage befindenden Personen. Bei
diesen Maßnahmen handelt es sich vor
allem um die folgenden: -
Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von
Verbänden, Betrieben und sonstigen
Organisationen;
- Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der
Bundesanstalt für Arbeit; - Maßnahmen zur
Förderung des allgemeinen
Bildungswesens, insbesondere im Hinblick
auf die Verbesserung des Zugangs zur
Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur
Förderung des Übergangs von der
schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt;
- Berufsvorbereitende Maßnahmen,
ausbildungsbegleitende Hilfen und andere
den Ausbildungserfolg sichernde
Maßnahmen; - Bildungsforschung;
- Maßnahmen zur Entwicklung von
Bildungskonzepten;
- Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln
sowie Unterrichtsmedien, die den
vorbenannten Zwecken dienen;
- Maßnahmen zur Förderung der
beruflichen Rehabilitation im Auftrag
verschiedener Sozialversicherungsträger
beziehungsweise privater
Versicherungsunternehmen;
5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der
Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im
Sinne des § 52 Abs.2 Nr. 2 AO führt die
Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des
§ 2.2 dieses Gesellschaftsvertrages
vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von
Maßnahmen der Bildung und/oder
Erziehung beziehungsweise im
Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen
- Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß
durch. Diese Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
- die Entwicklung und Zurverfügungstellung
besonderer Hilfen wie medizinischen und
psychologischen Diensten;
- die Unterhaltung von begleitenden
Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch
betreuten Wohngruppen und vergleichbaren
Einrichtungen:
- die Entwicklung, Mitwirkung bei und
Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Beschäftigung;
- die Arbeitnehmerüberlassung
vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen;
- die - auch wissenschaftliche -
Untersuchung und Erarbeitung von
Einsparungspotentialen im Bereich
öffentlicher und privater
Sozialeinrichtungen sowie
- die Schulung und Förderung anderer in
diesen Bereichen tätigen Einrichtungen.
6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe
und der Völkerverständigung beziehen sich
insbesondere auf
- Maßnahmen die vorzugsweise im
Auftrage oder auf Veranlassung nationaler
oder internationaler Einrichtungen und
Behörden durchgeführt werden,
insbesondere Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4
beschriebenen Art für Zwecke der
Entwicklungshilfe und zur Förderung der
Völkerverständigung, einschließlich der
Beratung in diesen Bereichen, sowie
Maßnahmen zur Überführung von
staatswirtschaftlich oder vergleichbar
gelenkten Unternehmen im Ausland,
vorzugsweise in den Ländern des früheren
Comecon in die Markt- beziehungsweise
Privatwirtschaft durch geeignete
Fachberatung und -maßnahmen mit dem
Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen,
- Maßnahmen zur Förderung des
gegenseitigen Verständnisses der
Arbeitswelt und der Arbeitskulturen
verschiedener Länder sowie
- Seminare und Bildungsangebote für im
Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher
Unternehmen beziehungsweise für
ausländische Personen, die im Inland
eingesetzt werden, sofern die Maßnahme
im Ausland durchgeführt wird.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.03.1988
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.2 und mit
ihr die Sitzverlegung von Ratzeburg (bisher Amtsgericht
Lübeck, HRB 7373 HL) nach Köln beschlossen.
a)
22.02.2010
Keusch

b)

Tag der ersten
Eintragung:
22.04.1988
2c)
1. Der Satzungszweck ist die Förderung der
beruflichen und fachlichen Bildung von
Jugendlichen und Erwachsenen, Aufgabe
ist dabei vor allem die Schulung
arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit
bedrohter Personen im Auftrag und in
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit, den Landes- und Bundeministerien,
Sozialversicherungsträgern,
Berzirksregierungen, kommunalen
Verwaltungen und anderen öffentlichen
Einrichtungen und Betrieben, sowie die
berufliche, wirtschaftliche und soziale
Reintegration von Arbeitslosen im Sinne
von § 65 AO.
2. Weiterer Satzungszweck ist die
Förderung der beruflichen und sozialen
Integration von Menschen in beruflichen,
sozialen oder gesundheitlichen
Problemlagen, vorzugsweise durch die
Erbringung von Leistungen, die sich
gemeinnützigkeitsrechtlich unter die
Begriffe Förderung der Bildung und
Erziehung, Altenhilfe, öffentliches
Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen
im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3
und Nr. 9 AO einordnen lassen, die
Jungendhilfe im Sinne des SGB VIII und die
Förderung der der Völkerverständigung und
der Entwicklunghilfe. Zielsetzung ist dabei,
durch ein breit gefächertes Angebot einen
Beitrag zur sozialen und wirtschafltichen
Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die
der vorstehenden Zielsetzung
entsprechenden Projekte und Einrichtungen
- mit Ausnahme derer im Bereich der
Förderung der Völkerverständigung und der
Entwicklungshilfe - werden insbesondere
im Auftrag und in Zusammenarbeit mit
privaten und öffentlichen
Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen
Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen,
Landes- und Bundesministerien,
Sozialverischerungsträgern sowie
Stiftungen geplant und betrieben. Die
Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden
vorzugswiese durch
Beteiligungsgesellschaften, die als
Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig
werden, wahrgenommen.
3. Bei der beruflichen Fortbildung und
Umschulung sowie anderen Hilfen für
arbeitslose Personen stehen neben der
fachlichen Schulung auch erzieherische
Maßnahmen im Vordergrund, die die
Motivation sowie die
Vermittlungsbereitschaft und
Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen
stärken sollen. Diese erzieherischen
Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche
Eingliederung beziehungsweise
Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht
nur formal sicherzustellen, sondern durch
nachhaltige erzieherische Methoden der
Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens,
insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu
dienen und damit die dauerhafte
Eingliederung beziehungsweise
Wiedereingliederung zu erreichen.
Zielsetzung ist hierbei insbesondere die
Entwicklung eines effizienten und
effektiven Seminar- und
Maßnahmenangebots für öffentliche und
private Auftraggeber, das geeignet ist, den
Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche
Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern
und auf diesem Weg einen Beitrag zur
Sicherung des sozialen und
wirtschaftlichen Friedens zu leisten.
4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach
§ 2.1. dieses Gesellschaftsvertrages führt
die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen
zur beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Mitarbeitern und
Führungskräften der Wirtschaft und deren
Verbände durch. Zielgruppe dieser
Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder
von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie
sonstige, sich in einer perönlichen oder
wirtschafltichen Problemlage befindenden
Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt
es sich vor allem um die folgenden: -
Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von
Verbänden, Betrieben und sonstigen
Organisationen; - Forbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der
Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur
Förderung des allgemeinen
Bildungswesens, insbesondere im Hinblick
auf die Verbesserung des Zugangs zur
Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur
Förderung des Übergangs von der
schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; -
Berufsvorbereitende Maßnahmen,
ausbildungsbegleitende Hilfen und andere
den Ausbildungserfolg sichernde
Maßnahmen; - Bildungsforschung -
Maßnahmen zur Entwicklung von
Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehrund Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien,
die den vorbenannten Zwecken dienen; -
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Rehabilitation im Auftrag verschiederner
Sozalversicherungsträger beziehungsweise
privater Versicherungsunternehmen;
5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesen, der
Altenhilfe, des öffentlichen
Gresundheitswesen und der Jugendhilfe im
Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3
AO führt die Gesellschaft im Rahmen der
Vorgaben des § 2.2. dieses
Gesellschaftsvertrages vorrangig im
Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen
der Bildung und/oder Erziehung
beziehungsweise im Zusammenhang mit
dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus
dem Arbeitsprozeß durch. Diese
Satzungszwecke werden insbesondere
verwirklicht durch: - die Entwicklung und
Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie
medizinischen und psychologischen
Diensten; - die Unterhaltung von
begleitenden Therapieeinrichtungen,
sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen
und vergleichbaren Einrichtungen; - die
Entwicklung, Mitwirkung bei und
Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Beschäftigung; - die
Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise
hilfsbedürftiger Personen; - die Förderung
der Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kindern, insbesondere durch Angebote zur
frühkindlichen Bildung, zur Betreuung in
Kinderkrippen und Tageseinrichtungen
sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und
Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der betriebsnahen Erziehung,
Bildung und Betreuung von Kindern; - die auch wissenschaftliche - Untersuchung und
Erarbeitung von Einsparungspotentialen im
Bereich öffentlicher und privater
Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung
und Förderung anderer in diesen Bereichen
tätigen Einrichtungen.
6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe
und der Völkerverständigung beziehen sich
insbesondere auf - Maßnahmen die
vorzugsweise im Auftrage oder auf
Veranlassung nationaler oder
internationaler Einrichtungen und
Behördern durchgeführt werden,
insbesondere Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4.
beschriebenen Art für Zwecke der
Entwicklungshilfe und zur Förderung der
Völkerverständigung; einschließlich der
Beratung in diesen Bereichen, sowie
Maßnahmen zur Überführung von
staatswirtschaftlich oder vergleichbar
gelenkten Unternehmen im Ausland,
vorzugsweise in den Ländern des führeren
Comecon in die Markt- beziehungsweise
Privatwirtschaft durch geeignete
Fachberatung und -maßnahmen mit dem
Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen; -
Maßnahmen zur Förderung des
gegenseitigen Verständnisses der
Arbeitswelt und der Arbeitskulturen
verschiedener Länder sowie - Seminare und
Bildungsangebote für im Ausland
eingesetzte Mitarbeiter deutscher
Unternehmen, beziehungsweise für
ausländische Personen, die im Inland
eingesetzt werden, sofern die Maßnahme
im Ausland durchgeführt wird.
51.200,00 EURa)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 hat
beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern,
das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR
51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und
den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern,
den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse)
und § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) zu ändern.
a)
29.11.2011
Rottländer
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Schneider, Ute, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2012
Großkelwing
4b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Schönhauser Straße 64, 50968 Köln
a)
30.04.2014
Heuser
5b)
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Niederlassung Kaiserslautern, 67663
Kaiserslautern,
Geschäftsanschrift: Kantstraße 7-9, 67663
Kaiserslautern
a)
01.10.2015
Großkelwing
6b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Weinsbergstraße 190, 50825 Köln
b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
nunmehr
Geschäftsführer:
Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
09.12.2016
Großkelwing
7b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Schneider, Ute, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2017
Großkelwing
8b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2017
Großkelwing
9b)
Zweigniederlassung aufgehoben:
19217 Rehna,
Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217
Rehna
a)
25.09.2019
Raschke
10b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX

Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
weiterhin
Geschäftsführer:
Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
20.08.2020
Keßler
11Prokura erloschen:
Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
16.12.2020
Keßler
12b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Burgmauer 60, 50667 Köln
a)
02.03.2021
Kahl
13b)
Nach Änderung der Geschäftsanschrift:
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Niederlassung Kaiserslautern, 67657
Kaiserslautern,
Geschäftsanschrift: Flickerstal 5, 67657
Kaiserslautern
a)
19.10.2021
Großkelwing
14b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Oberkirsch, Sabine, Dresden, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Weber, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2023
Großkelwing
15b)
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis weiterhin
Geschäftsführer:
Oberkirsch, Sabine, Dresden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis weiterhin
Geschäftsführer:
Weber, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.08.2025
Stegemann
16b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
a)
03.03.2026
Stegemann

b)
Fall 19
17b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2026
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tag mit der Berufliches Trainingszentrum (BTZ)
Braunschweig gemeinnützige GmbH mit Sitz in Braunschweig
(Amtsgericht Braunschweig, HRB 206014) verschmolzen.
a)
11.05.2026
Rottländer

b)
Fall 21
18a)
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw)
gemeinnützige Gesellschaft mbH

c)
1.
die Förderung der beruflichen und
fachlichen Bildung von Jugendlichen und
Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem
die Schulung
arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit
bedrohter Personen im Auftrag und in
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit, den Landes- und
Bundesministerien,
Sozialversicherungsträgern,
Bezirksregierungen, kommunalen
Verwaltungen und anderen öffentlichen
Einrichtungen und
Betrieben, sowie die berufliche,
wirtschaftliche und soziale Reintegration
von Arbeitslosen im Sinne von § 65 AO.
2
Weiterer Satzungszweck ist die Förderung
der beruflichen und sozialen Integration von
Menschen in beruflichen, sozialen oder
gesundheitlichen
Problemlagen, vorzugsweise durch die
Erbringung von Leistungen, die sich
gemeinnützigkeitsrechtlich unter die
Begriffe Förderung der Bildung und
Erziehung, Altenhilfe, öffentliches
Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen
im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3
und Nr. 9 AO einordnen lassen,
die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und
die Förderung der Völkerverständigung und
der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei,
durch ein breit gefächertes Angebot einen
Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die
der vorstehenden Zielsetzung
entsprechenden Projekte und Einrichtungen
- mit Ausnahme derer im Bereich der
Förderung der Völkerverständigung und
Entwicklungshilfe - werden
insbesondere im Auftrag und in
Zusammenarbeit mit privaten und
öffentlichen Förderleistungen wie etwa
kommunalen Gebietskörperschaften,
Bezirksregierungen, Landes- und
Bundesministerien,
Sozialversicherungsträgern sowie
Stiftungen geplant und betrieben. Die
Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden
vorzugsweise durch
Beteiligungsgesellschaften, die als
Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig
werden, wahrgenommen.
3
Weiterer Satzungszweck ist die Förderung
der Hilfe für Behinderte.
4
Bei der beruflichen Fortbildung und
Umschulung sowie anderen Hilfen für
arbeitslose Personen stehen neben der
fachlichen Schulung auch erzieherische
Maßnahmen im Vordergrund, die die
Motivation sowie die
Vermittlungsbereitschaft und
Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen
stärken sollen. Diese erzieherischen
Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche
Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der
Arbeitslosen nicht nur formal
sicherzustellen, ondern durch nachhaltige
erzieherische Methoden derStärkung des
beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere
von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und
damit die dauerhafte Eingliederung bzw.
Wiedereingliederung zu erreichen.
Zielsetzung ist, hierbei insbesondere die
Entwicklung eines effizienten und
effektiven Seminar- und
Maßnahmenangebotes für öffentliche und
private Auftraggeber, das geeignet ist, den
Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche
Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern
und auf diesem Weg einen Beitrag zur
Sicherung des sozialen und
wirtschaftlichen Friedens zu leisten.
5
Im Rahmen dieses Satzungszwecks nach
ZIffer 1 führt die Gesellschaft insbesondere
Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Mitarbeitern und
Führungskräften der Wirtschaft und deren
Verbände durch. Zielgruppe dieser
Maßnahmen sind zudem arbeitslose und
von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie
sonstige, sich in einer persönlichen oder
wirtschaftlichen Problemlage befindenden
Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt
es sich vor allem um die folgenden:
- Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag
von Verbänden, Betrieben und sonstigen
Organisationen;
- Fortbildung- und
Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der
Bundesagentur für Arbeit;
- Maßnahmen zur Förderung des
allgemeinen Bildungswesens, insbesondere
im Hinblick auf die Verbesserung des
Zugangs zur Arbeit- und Bemfswelt;
- berufsvorbereitende Maßnahmen,
ausbildungsbegleitende Hilfen und andere
den Ausbildungserfolg sichernde
Maßnahmen;
- Bildungsforschung;
- Maßnahmen zur Entwicklung von
Bildungskonzepten;
- Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln
sowie Unterrichtsmedien, die den
vorgenannten Zwecken dienen;
- Maßnahmen zur Förderung der
beruflichen Rehabilitation im Auftrag
verschiedener Sozialversicherungsträger
bzw. privater Versicherungsunternehmen.
6
Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der
Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im
Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3
AO führt die Gesellschaft im Rahmen der
Vorgaben der Ziffer 2 vorrangig im Vorfeld
oder in Begleitung von Maßnahmen der
Bildung und/oder Erziehung bzw. im
Zusammenhang mit dem -auch vorzeitigen-
Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess
durch. Diese Satzungszwecke werden
nsbesondere verwirklicht durch:
- die Entwicklung und Zurverfügungstellung
besonderer Hilfen wie medizinischen und
psychologischen Diensten;
- die Unterhaltung von begleitenden
Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch
betreuten Wohngruppen und vergleichbaren
Einrichtungen;
- die Entwicklung, Mitwirkung bei und
Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der Beschäftigung;
- die Arbeitnehmerüberlassung
vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen;
- die Förderung der Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern, insbesondere durch
Angebote zur frühkindlichen Bildung, zur
Betreuung in
Kinderkrippen und Tageseinrichtungen
sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und
Durchführung von Maßnahmen zur
Förderung der betriebsnahen
Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kindern;
- die -auch wissenschaftliche-
Untersuchung und Erarbeitung von
Einsparungspotenzial im Bereich
öffentlicher und privater
Sozialeinrichtungen sowie
- die Schulung und Förderung anderer in
diesem Bereich tätigen Einrichtungen.
7
Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und
der Völkerverständigung beziehen sich
insbesondere auf Maßnahmen, die
vorzugsweise im Auftrag oder auf
Veranlassung nationaler oder
internationaler Einrichtungen und Behörden
durchgeführt werden,
insbesondere Bildung- und
Erziehungsmaßnahmen der in Ziffer.4
beschriebenen Art für Zwecke der
Entwicklungshilfe und zur Förderung der
Völkerverständigung; einschließlich der
Beratung in diesen Bereichen, sowie
Maßnahmen zur Uberführung von Starts
wirtschaftlich oder vergleichbar gelenkter
Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in
den Ländern des früheren Comecon in die
Markt- bzw. Privatwirtschaft durch
geeignete Fachberatung und Maßnahmen
mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen,
- Maßnahmen zur Förderung des
gegenseitigen Verständnisses der
Arbeitswelt und Arbeitskollegen
verschiedener Länder sowie
- Seminare und Bildungsangebote für im
Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher
Unternehmen bzw. für ausländische
Personen, die im Inland
eingesetzt werden, sofern die Maßnahme
im Ausland durchgeführt wird.
8
Die Maßnahmen der Förderung der Hilfe für
Behinderte im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO wird insbesondere verwirklicht durch
- diagnostische und kurativ-therapeutische
Leistungen im Hinblick auf akute und/oder
chronische Probleme wie etwa
neuromuskuläre Störungen,
Epilepsie, neuropsychologische Störungen,
neurologische Krankheitsbilder,
Schluckstömngen und Refluxerkrankungen,
psychische und Verhaltensstörungen,
Sinnesbehinderungen, mehrfach
Behinderungen, chronische
Schmerzzustände u. A.;
- Durchführung von rehabilitativen und
komplex-therapeutischen Maßnahmen,
Information und Beratung von Betroffenen
und Angehörigen über Krankheiten,
ärztliche und medizinische Aspekte von
Behinderungen, ihren Verlauf, ihre Prognose
sowie die Möglichkeit der rehabilitativen
Beeinflussung mit pflegerischen,
psychologischen, therapeutischen,
pädagogischen und technischen Hilfen;
- interdisziplinäre Bestandsaufnahme zu
medizinischen Aspekten und
Umgebungsfaktoren als Zuarbeit für die
Planung von Teilhabeleistungen;
- interdisziplinäre Bestandsaufnahme zu
medizinischen Aspekten und
Umgebungsfaktoren als Zuarbeit für die
Planung von Teilhabeleistungen;
- Information, Beratung, Anleitung und
Schulung von Bezugspersonen und
Assistenzteams im Hinblick auf
gesundheitsbezogene Assistenzleistungen
und Behandlungsmaßnahmen;
- Beratung zu speziellen Hilfs- und
Heilmitteln sowie Vermittlung der
Versorgung mit speziellen oder individuell
angepassten Hilfsmitteln;
- Erschließung, Durchführung und/oder
Vermittlung von Möglichkeiten für
behinderungssensible, ärztliche und
zahnärztliche Untersuchungen und
Behandlungen;
- Sozialberatung;
- Beratung und Vernetzung der regionalen,
allgemeinen Angebote
desGesundheitswesens;
- die Durchführung aller sonstigen
Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet
sind, die in Ziffer 8 genannten Zwecke zu
fördern.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2026 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma
beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2026 hat ferner
eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Satzungszweck
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
18.05.2026
Rottländer

b)
Fall 22
19b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2026
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tag mit der Neurologische Therapie RheinAhr,
Zentrum für Rehabilitation, Eingliederung und Nachsorge
gGmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht
Koblenz, HRB 25428) verschmolzen.
a)
25.06.2026
Rottländer

b)
Fall 20

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.