Handelsregister · HRB 68558
Chronologischer Auszug
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gemeinnützige Gesellschaft mbH · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH b) Köln Geschäftsanschrift: Falkenburgstraße 12, 50935 Köln Zweigniederlassung errichtet unter Firma Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Gemeinnützige Gesellschaft mbH, 19217 Rehna, Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217 Rehna c) 1. Der Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen. kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.1 und 2 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1 dieses Gesellschaftsvertrages führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung; - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen; 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs.2 Nr. 2 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des § 2.2 dieses Gesellschaftsvertrages vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen: - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura: Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.03.1988 Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Ratzeburg (bisher Amtsgericht Lübeck, HRB 7373 HL) nach Köln beschlossen. | a) 22.02.2010 Keusch b) Tag der ersten Eintragung: 22.04.1988 |
| 2 | c) 1. Der Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen, Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundeministerien, Sozialversicherungsträgern, Berzirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 65 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3 und Nr. 9 AO einordnen lassen, die Jungendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der der Völkerverständigung und der Entwicklunghilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschafltichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialverischerungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugswiese durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1. dieses Gesellschaftsvertrages führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer perönlichen oder wirtschafltichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Forbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehrund Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiederner Sozalversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen; 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesen, der Altenhilfe, des öffentlichen Gresundheitswesen und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des § 2.2. dieses Gesellschaftsvertrages vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, insbesondere durch Angebote zur frühkindlichen Bildung, zur Betreuung in Kinderkrippen und Tageseinrichtungen sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der betriebsnahen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern; - die auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behördern durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4. beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung; einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des führeren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen; - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen, beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. | 51.200,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) zu ändern. | a) 29.11.2011 Rottländer | ||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schneider, Ute, Leipzig, *XX.XX.XXXX | Nach Änderung: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2012 Großkelwing | |||
| 4 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Schönhauser Straße 64, 50968 Köln | a) 30.04.2014 Heuser | ||||
| 5 | b) Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz Niederlassung Kaiserslautern, 67663 Kaiserslautern, Geschäftsanschrift: Kantstraße 7-9, 67663 Kaiserslautern | a) 01.10.2015 Großkelwing | ||||
| 6 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Weinsbergstraße 190, 50825 Köln | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 09.12.2016 Großkelwing | |||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schneider, Ute, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2017 Großkelwing | ||||
| 8 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2017 Großkelwing | ||||
| 9 | b) Zweigniederlassung aufgehoben: 19217 Rehna, Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217 Rehna | a) 25.09.2019 Raschke | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Nürnberger, Richard, Hirschbach, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 20.08.2020 Keßler | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Bellosa, Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2020 Keßler | ||||
| 12 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Burgmauer 60, 50667 Köln | a) 02.03.2021 Kahl | ||||
| 13 | b) Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz Niederlassung Kaiserslautern, 67657 Kaiserslautern, Geschäftsanschrift: Flickerstal 5, 67657 Kaiserslautern | a) 19.10.2021 Großkelwing | ||||
| 14 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Oberkirsch, Sabine, Dresden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2023 Großkelwing | ||||
| 15 | b) Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Oberkirsch, Sabine, Dresden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Weber, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 05.08.2025 Stegemann | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Stenger, Sandra, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2026 Stegemann b) Fall 19 | ||||
| 17 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Berufliches Trainingszentrum (BTZ) Braunschweig gemeinnützige GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 206014) verschmolzen. | a) 11.05.2026 Rottländer b) Fall 21 | ||||
| 18 | a) Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gemeinnützige Gesellschaft mbH c) 1. die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 65 AO. 2 Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3 und Nr. 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Förderleistungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3 Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. 4 Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, ondern durch nachhaltige erzieherische Methoden derStärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung bzw. Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist, hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebotes für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 5 Im Rahmen dieses Satzungszwecks nach ZIffer 1 führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Fortbildung- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeit- und Bemfswelt; - berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung; - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorgenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger bzw. privater Versicherungsunternehmen. 6 Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben der Ziffer 2 vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung bzw. im Zusammenhang mit dem -auch vorzeitigen- Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess durch. Diese Satzungszwecke werden nsbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, insbesondere durch Angebote zur frühkindlichen Bildung, zur Betreuung in Kinderkrippen und Tageseinrichtungen sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der betriebsnahen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern; - die -auch wissenschaftliche- Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotenzial im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesem Bereich tätigen Einrichtungen. 7 Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf Maßnahmen, die vorzugsweise im Auftrag oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildung- und Erziehungsmaßnahmen der in Ziffer.4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung; einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Uberführung von Starts wirtschaftlich oder vergleichbar gelenkter Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- bzw. Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und Maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und Arbeitskollegen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen bzw. für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 8 Die Maßnahmen der Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne des§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO wird insbesondere verwirklicht durch - diagnostische und kurativ-therapeutische Leistungen im Hinblick auf akute und/oder chronische Probleme wie etwa neuromuskuläre Störungen, Epilepsie, neuropsychologische Störungen, neurologische Krankheitsbilder, Schluckstömngen und Refluxerkrankungen, psychische und Verhaltensstörungen, Sinnesbehinderungen, mehrfach Behinderungen, chronische Schmerzzustände u. A.; - Durchführung von rehabilitativen und komplex-therapeutischen Maßnahmen, Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen über Krankheiten, ärztliche und medizinische Aspekte von Behinderungen, ihren Verlauf, ihre Prognose sowie die Möglichkeit der rehabilitativen Beeinflussung mit pflegerischen, psychologischen, therapeutischen, pädagogischen und technischen Hilfen; - interdisziplinäre Bestandsaufnahme zu medizinischen Aspekten und Umgebungsfaktoren als Zuarbeit für die Planung von Teilhabeleistungen; - interdisziplinäre Bestandsaufnahme zu medizinischen Aspekten und Umgebungsfaktoren als Zuarbeit für die Planung von Teilhabeleistungen; - Information, Beratung, Anleitung und Schulung von Bezugspersonen und Assistenzteams im Hinblick auf gesundheitsbezogene Assistenzleistungen und Behandlungsmaßnahmen; - Beratung zu speziellen Hilfs- und Heilmitteln sowie Vermittlung der Versorgung mit speziellen oder individuell angepassten Hilfsmitteln; - Erschließung, Durchführung und/oder Vermittlung von Möglichkeiten für behinderungssensible, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen; - Sozialberatung; - Beratung und Vernetzung der regionalen, allgemeinen Angebote desGesundheitswesens; - die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Ziffer 8 genannten Zwecke zu fördern. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2026 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2026 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Satzungszweck Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.05.2026 Rottländer b) Fall 22 | |||
| 19 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Neurologische Therapie RheinAhr, Zentrum für Rehabilitation, Eingliederung und Nachsorge gGmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz, HRB 25428) verschmolzen. | a) 25.06.2026 Rottländer b) Fall 20 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.