Handelsregister · GnR 700019

Registerinformationen

Forstliche Vereinigung Odenwald-Bauland eG · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Forstliche Vereinigung Odenwald-Bauland eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Buchen Odenwald

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 700019
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
26.04.2023
Abrufstand
02.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Forstliche Dienstleistungen und Holzhandel, insbesondere Rundholzservice. Darunter fallen vor allem sämtliche Dienstleistungen, die zwischen dem stehenden Baum und dem Rundholzkunden, bzw. dem Rundholz an der Waldstraße und dem Rundholzkunden liegen, soweit dies durch § 37 Absatz 2 BWaldG abgedeckt ist. Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, soweit diese ein berechtigtes Interesse an der Mitgliedschaft bzw. am Geschäftsbetrieb haben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thorsten Weber

Buchen Odenwald

Vorstand

Stefan Beyer

Michelstadt

Vorstand

Andreas Kluss

Zwingenberg

Vorstand

Joachim Maier

Eberbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 24.03.2010.
  • Die Generalversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) und § 35 (Protokoll) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 18.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 07.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Zusammensetzung und Wahl) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.