Handelsregister · VR 1912
Chronologischer Auszug
Forsthaus Fasanerie Darmstadt e.V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Forsthaus Fasanerie Darmstadt e.V. b) Darmstadt | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand bedarf der vorherigen Genehmigung des Dekans des Dekanates Darmstadt 1. zur Aufnahme eines Darlehen, das 5.000,00 DM übersteigt, 2. zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, zur Bewilligung von Rangvorbehalten und Rangrücktritten, 3. zur Übernahme von Bürgschaften, 4. zur Beteiligung an Gesellschaften, 5. zum Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen, 6. zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die nur mit einer Frist von mehr als einem Jahr gekündigt werden können. b) Vorsitzender: Langner, Reinhold, Ober-Ramstadt, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Lindner, Michael, geb. Raab, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.12.1985 zuletzt geändert am 17.05.2004 | a) 12.04.2006 Schütz b) Tag der ersten Eintragung: 11.03.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 35 ff. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2021 mit Nachtrag vom 09.02.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 9, 11 Abs. 1 beschlossen. | a) 18.03.2022 Ammon b) Anmeldung Blatt 56 Satzung Blatt 62, 63 Beschluss Blatt 85 - 87 Fall 2 | ||
| 3 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand bedarf der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung 1. zur Aufnahme eines Darlehen, das 5.000,00 Euro übersteigt, 2. zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, zur Bewilligung von Rangvorbehalten und Rangrücktritten, 3. zur Übernahme von Bürgschaften, 4. zur Beteiligung an Gesellschaften, 5. zum Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen, 6. zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die nur mit einer Frist von mehr als einem Jahr gekündigt werden können. | a) 14.04.2022 Ammon b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 18.03.2022 berichtigt in Spalte 3a) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.