Handelsregister · VR 1912

Chronologischer Auszug

Forsthaus Fasanerie Darmstadt e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Forsthaus Fasanerie Darmstadt e.V.

b)
Darmstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt:
Der Vorstand bedarf der vorherigen Genehmigung des
Dekans des Dekanates Darmstadt
1. zur Aufnahme eines Darlehen, das 5.000,00 DM
übersteigt,
2. zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von
Grundstücken, zur Bewilligung von Rangvorbehalten und
Rangrücktritten,
3. zur Übernahme von Bürgschaften,
4. zur Beteiligung an Gesellschaften,
5. zum Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen,
6. zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die nur
mit einer Frist von mehr als einem Jahr gekündigt
werden können.

b)
Vorsitzender:
Langner, Reinhold, Ober-Ramstadt, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Lindner, Michael, geb. Raab, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.12.1985 zuletzt geändert am 17.05.2004
a)
12.04.2006
Schütz

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.03.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 35 ff.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2021 mit Nachtrag vom 09.02.2022 hat die
Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 9, 11 Abs. 1 beschlossen.
a)
18.03.2022
Ammon

b)
Anmeldung Blatt 56
Satzung Blatt 62, 63
Beschluss Blatt 85 - 87
Fall 2
3a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt:
Der Vorstand bedarf der vorherigen Genehmigung der
Mitgliederversammlung
1. zur Aufnahme eines Darlehen, das 5.000,00 Euro
übersteigt,
2. zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von
Grundstücken, zur Bewilligung von Rangvorbehalten und
Rangrücktritten,
3. zur Übernahme von Bürgschaften,
4. zur Beteiligung an Gesellschaften,
5. zum Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen,
6. zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die nur
mit einer Frist von mehr als einem Jahr gekündigt
werden können.
a)
14.04.2022
Ammon

b)
Von Amts wegen eingetragen:
Eintragung vom 18.03.2022
berichtigt in Spalte 3a)

Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.