Handelsregister · VR 1162
Chronologischer Auszug
Forstbetriebsvereinigung Oberwalgern · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Forstbetriebsvereinigung Oberwalgern b) Oberwalgern | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Rechner. Der Verein wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten, das bei Zahlungsverpflichtungen der Rechner sein muß. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung dürfen sonstige Verpflichtungen nur bis zur Höhe von 200,00 DEM eingegangen werden. b) Vorsitzender: Ruppert-Lemmer, Heiko, Fronhausen OT Oberwalgern, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Kraft, Bernhard, Fronhausen OT Oberwalgern, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Mann, Lothar, Frohnhausen OT Bellnhausen, *XX.XX.XXXX Rechner: Franz, Walter, Fronhausen OT Oberwalgern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.02.1982 | a) 28.08.2002 Aul b) Tag der ersten Eintragung: 26.05.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 4-9 d. A. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) sowie die Ergänzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen. | a) 13.12.2011 Kaufmann b) Fall 2 Anmeldung Blatt 1 Sonderband Satzung Blatt 9-10 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.