Handelsregister · VR 1162

Chronologischer Auszug

Forstbetriebsvereinigung Oberwalgern · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Forstbetriebsvereinigung Oberwalgern

b)
Oberwalgern
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schriftführer und
dem Rechner.
Der Verein wird vom Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertreten, das bei
Zahlungsverpflichtungen der Rechner sein muß.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte seiner Mitglieder
anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.

Ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung dürfen
sonstige Verpflichtungen nur bis zur Höhe von 200,00
DEM eingegangen werden.

b)
Vorsitzender:
Ruppert-Lemmer, Heiko, Fronhausen OT Oberwalgern,
*XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Kraft, Bernhard, Fronhausen OT Oberwalgern,
*XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Mann, Lothar, Frohnhausen OT Bellnhausen,
*XX.XX.XXXX
Rechner:
Franz, Walter, Fronhausen OT Oberwalgern,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.02.1982
a)
28.08.2002
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.05.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 4-9 d. A.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb
der Mitgliedschaft) sowie die Ergänzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
beschlossen.
a)
13.12.2011
Kaufmann

b)
Fall 2

Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Satzung Blatt 9-10 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.