Der 1. der 2. Vorsitzende vetreten den Verein jeweils alleine. Von den übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam. .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Pfeuffer
Neustadt
Vorstand
Stephan Amend
Partenstein
Vorstand
Herbert Kirsch
Frammersbach
Vorstand
Günther Siegler
Lohr a. Main
Vorstand
Rudolf Stenger
Großwallstadt
Vorstand
Andreas Bald
Lohr a.Main
Vorstand
Johannes Albert
Roden
Vorstand
Stefan Kunkel
Wiesthal
Vorstand
Stefan Gruber
Neustadt a.Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.12.1979
Die Mitgliederversammlung vom 09.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich) .
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2014 hat die Änderung der §§ 9 (Organe der Vereinigung), 12 (bisher 11, Aufgaben des Vorstandes) und die Aufnahme der neuen §§ 11 (Auslagen und Tätigkeitsvergütungen), 15 (Aufgaben der Kassenprüfer) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich), 10 Abs. 1 (Der Vorstand), 13 Abs. 1 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.02.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff SB;
Der Forstbetriebsgemeinschaft Lohrtal e.V. mit dem Sitz in Partenstein (Amtsgericht Würzburg VR 30721) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 29.03.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 28.03.2012 mit dem Verein verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.