Regelung aller Forstrechts- und Weiderechtsbezüge, Förderung der Tierzucht im allgemeinen durch Verbesserung der Weide- und Almwirtschaft auf eigene Rechnung und Gefahr.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Kofler
Mittenwald
Vorstand
Franz Veit
Mittenwald
Vorstand
Johann Hörmann
Mittenwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 06.03.1950 zuletzt geändert am 25.04.1997
Die Generalversammlung vom 08.04.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 23 Ziff. 1 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand u. Aufsichtsrat), 37 Geschäftsanteil u. Guthaben), 40 (Nachschusspflicht).