Forschungsvereinigung "Kalk-Sand" des Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie e.V. Hannover
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2675
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
24.05.2023
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Göcking
Haren
Vorstand
Jan Dietrich Radmacher
Braunschweig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.1965
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 12 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Beiträge) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 114-181 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.06.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Beschluss Blatt 95-96 Band III der Akten
Satzung Blatt 97-100 Band III der Akten
Beschluss Blatt 6-13 Bd. IV der Akten
Satzung Blatt 37-43 Bd. IV der Akten
Satzung Blatt 109 - 115 Band IV der Akten
Beschluss Blatt 100 Band IV der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.