Handelsregister · VR 2675

Registerinformationen

Forschungsvereinigung "Kalk-Sand" des Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie e.V. Hannover · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Forschungsvereinigung "Kalk-Sand" des Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie e.V. Hannover
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2675
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
24.05.2023
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Bernhard Göcking

Haren

Vorstand

Jan Dietrich Radmacher

Braunschweig

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 24.03.1965
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 12 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Beiträge) beschlossen.

Freitext

  • Änderungsbeschluss: Blatt 114-181 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 14.06.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
  • Beschluss Blatt 95-96 Band III der Akten
  • Satzung Blatt 97-100 Band III der Akten
  • Beschluss Blatt 6-13 Bd. IV der Akten
  • Satzung Blatt 37-43 Bd. IV der Akten
  • Satzung Blatt 109 - 115 Band IV der Akten
  • Beschluss Blatt 100 Band IV der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.