Handelsregister · VR 2245
Chronologischer Auszug
Forschungsgruppe Luftfahrtgeschichte · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Forschungsgruppe Luftfahrtgeschichte b) Mainz | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art, die den Verein mit mehr als 50,00 DM belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Kassenprüfer sind hiervon zu verständigen. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedern Vollmacht zum Abschluss von Rechtsgeschäften zu erteilen. Für Grundstücksverträge, wie für Dienstverträge, ist der einstimmige Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung notwendig. Erforderlich ist die Anwesenheit von 5/4 aller ordentlichen Mitglieder. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein über die Summe von 200,00 DM belasten, ist ein Beschluss vom Vereinsvorstand und Kassenprüfer mit 5/4 Stimmenmehrheit erforderlich. Alle Verbindlichkeiten bedürfen der Unterschrift des Kassenführers und der Gegenzeichnung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. b) Vereinsvorsitzender: Griehl, Manfred, Mainz Stv. Vereinsvorsitzender: Menke, Jochen, Frankfurt am Main Stv. Vereinsvorsitzender: Schlegel, Klaus, Mainz Schriftführer: Häusler, Volker, Mainz-Laubenheim Kassenführer: Dressler, Joachim, Wiesbaden-Biebrich | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.11.1985 | a) 28.06.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 03.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006. Satzung Blatt 3-11 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.