mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.10.1993 zuletzt geändert am 20.11.2001
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafter kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.12.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.11.2003.
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