Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der zweite Voritzende sind alleinvertretungsbefugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Richard Anger
Dahlwitz-Hoppegarten
274
Wolfgang Binder
Berlin
274
Franz Kösters
Rheine
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.