der Handel und die Montage von Bauteilen und Fertighäusern, sowie die Renovierung an Häusern im In- und Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Jähn
Hameln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.1983 zuletzt geändert am 20.04.1999
Die Gesellschafterversammlung hat am 15.04.2008 und 10.06.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 4.354,06 auf EUR 260.000,00 zu erhöhen und die Firma nebst Unternehmensgegenstand zu ändern und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere in § 1 (Firma), § 2 (Unternehmensgegenstand) sowie § 3 (Stammkapital).
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital), § 13 (Stimmrecht), § 14 (Zustimmungsbedürftige Geschäftsführermaßnahmen, § 15 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.