Die Herstellung von Waren aus Papier, Kunststoffen und ähnlichen Materialien sowie der Großhandel mit den vorgenannten Materialien sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck notwendigen und fördernden oder nützlich erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Günter Wolfgang Martin
Weimar
Einzelprokura Prokurist(in)
Annegret Müller
Nidda
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Carl Christoffer Lang
Nidda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.02.1989, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Nidda (bisher Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 4658) nach Fernwald beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.