Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederverhandlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Susanne Schäfer
Nordgermersleben
Vorstand
Jeannette Hocke
Nordgermersleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.03.2000 zuletzt geändert am 25.08.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.02.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Haldensleben, VR 342) getreten. Satzung Bl. 23-26
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.