Handelsregister · VR 1174

Chronologischer Auszug

Förderverein zur Erhaltung mit Restaurierung der St. Stephanus-Kirche in Westerheim e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein zur Erhaltung mit Restaurierung der St. Stephanus-
Kirche in Westerheim e.V.

b)
Westerheim
a)
Der Verein wird durch den Vorsitzenden, die beiden
Stellvertreter und den Kassier vertreten.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Schweizer, Bernhard, Rechtsanwalt, Laichingen
Stellvertreterin:
Rieck, Anne, Hausfrau, Westerheim
Stellvertreter:
Baumeister, Dietmar, Westerheim, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Kneer, Pius, Westerheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.04.1991
a)
30.03.2006
Wörner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.03.2006.

Tag der ersten Eintragung:
23.07.1991

Satzung:
Blatt 15/17
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck
des Vereins) und 10 (Auflösung des Vereins/Liquidation) beschlossen.
a)
04.06.2014
Bodenstein
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nicht mehr Vorsitzender; nun
Liquidator:
Schweizer, Bernhard, Laichingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreterin:
Rieck, Anne, Hausfrau, Westerheim
Nicht mehr
Stellvertreter:
Baumeister, Dietmar, Westerheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Kneer, Pius, Westerheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
08.11.2022
Suslov

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.