Handelsregister · VR 260578

Chronologischer Auszug

Förderverein zur Erhaltung des Kultursaales Schwarzburg e.V. · Amtsgericht Rudolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein zur Erhaltung des Kultursaales Schwarzburg e.V.

b)
Schwarzburg
a)
Der Vorsitzende besitzt Alleinvertretungsbefugnis,
Stellvertreter und Schatzmeister vertreten gemeinsam.

b)

Vorsitzender:
Otto, Frank, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX

Stellvertreter:
Winkler, Kay, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX

Schatzmeister:
Heunemann, Gabriele, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 14.01.2000.
a)
19.02.2014
Dr. Meißner

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.12.2000.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)

Ausgeschieden:
Stellvertreter:
Winkler, Kay, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertreter:
Wagner, Ronny, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX
a)
25.08.2016
Walther
3b)
Ausgeschieden:
Stellvertreter:
Wagner, Ronny, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertretende Vorsitzende:
Kress, Simon, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2020
Rochau
4a)
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.

b)
Aufgrund Änderung der Vertretungsregelung gelöscht:
Schatzmeister:
Heunemann, Gabriele, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX

Aufgrund Änderung der Vertretungsregelung gelöscht:
Stellvertretende Vorsitzende:
Kress, Simon, Schwarzburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 4.11.22 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden unter anderem geändert: §§ 2 (Zweck), 7 (Vorstand) und 11
(Vereinsvermögen).
a)
10.03.2023
Rochau

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.