Vorstand gem. § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Pressewart, Beisitzer, ein weiteres Vorstandsmitglied, dass von der ev.-luth. Kirchengemeinde "Zum Guten Hirten - Godshorn" entsendet wird. Je zwei Vorstandsmitglieder, wovon eines der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss,vertreten gemeinsam mit einem weiteren, von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Negelmann
Langenhagen
Vorstand
Armin Wenzel
Langenhagen
Vorstand
Lilli Balkenhol
Langenhagen
Vorstand
Wilfried Domeyer
Langenhagen
Vorstand
Marko Balkenhol
Langenhagen
Vorstand
Oliver Tuntke
Langenhagen
Vorstand
Sandra Negelmann
Langenhagen
Vorstand
Martina Scheerle
Langenhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.10.2004 zuletzt geändert am 30.06.2005
Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 35 - 40 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 13.09.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
Beschluss Blatt 55 bis 61 der Akten
Beschluss Blatt 75, 76 der Akten
Satzung Blatt 77 bis 83 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.